Sie möchten herzlich und mit Liebe umsorgt werden?

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Beratungseinsatz bei einem Pflegegrad gemäß §37 SGB XI Abs. 3

Pflegebedürfte, die sich dafür entscheiden, dass ein Angehöriger oder Bekannter die Pflege im häuslichen Umfeld übernimmt, haben durch die Pflegekasse ein Anspruch auf Pflegegeld.

Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass die Pflegepersonen regelmäßige Beratungseinsätze von anerkannten Pflegediensten absolvieren, die auch wir anbieten.

Das Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, pflegefachliche Hilfestellung zu geben und Pflegefehler zu vermeiden. Um dies sicherzustellen, werden in den Beratungsgesprächen Hilfestellungen aufgezeigt und alle Fragen zur Pflege, Pflegehilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten usw. beantwortet.

  • Die Häufigkeit der zu absolvierenden Beratungseinsätzen ist stets vom Pflegegrad abhängig.
  • Pflegegrad 2 &3: 1x/Halbjahr
  • Pflegegrad 4 & 5: 1x/Vierteljahr

Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos. Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Pflegekasse, der privaten Krankenkasse oder der zuständigen Beihilfestelle bezahlt.

Unser entsprechend geschultes Personal, bestehend aus examinierten Kräften, kommt gerne zu Ihnen, um Ihnen eine qualifizierte Beratung anzubieten. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, um einen Beratungstermin problemlos zu vereinbaren.

Möchten Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne umgehend weiter!