Sie möchten herzlich und mit Liebe umsorgt werden?

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Beratungseinsatz bei einem Pflegegrad gemäß §37 SGB XI Abs. 3

Pflegebedürfte, die sich dafür entscheiden, dass ein Angehöriger oder Bekannter die Pflege im häuslichen Umfeld übernimmt, haben durch die Pflegekasse ein Anspruch auf Pflegegeld.

Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass die Pflegepersonen regelmäßige Beratungseinsätze von anerkannten Pflegediensten absolvieren, die auch wir anbieten.

Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, eine pflegefachliche Hilfestellung zu haben und Pflegefehler zu vermeiden. Um das sicherzustellen, werden in den Beratungsgesprächen Hilfestellungen aufgezeigt und jegliche Fragen zur Pflege, Pflegehilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten usw. beantwortet.

  • Die Häufigkeit der zu absolvierenden Beratungseinsätzen ist stets vom Pflegegrad abhängig.
  • Pflegegrad 2 &3: 1x/Halbjahr
  • Pflegegrad 4 & 5: 1x/Vierteljahr

Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos. Diese werden von der gesetzlichen Pflegekasse, privaten Krankenkasse ODER der zuständigen Beihilfestelle bezahlt.

Unser entsprechend geschultes Personal im Rahmen von examinierten Kräften kommt gerne zu Ihnen, damit Sie eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen können. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren problemlos einen Beratungstermin.

Sie möchten uns in Anspruch nehmen oder haben Fragen? Wir helfen umgehend!